Herzlich eingeladen! in Ihrer Stadt

So setzen Sie die Restaurantgutscheine richtig ein...

Sie gehen zu zweit essen und dürfen sich das zweite preisgleiche oder günstigere Gericht von der Rechnung streichen lassen.

  • Bitte zeigen Sie Ihr Gutscheinbuch bereits bei der Bestellung und lassen Sie den Gutschein vom Servicepersonal heraustrennen.
  • Bereits von Ihnen herausgetrennte Gutscheine verlieren ihre Gültigkeit.
  • Bitte bezahlen Sie bar, es können bei diesem Angebot keine Kreditkarten akzeptiert werden.
  • Es ist nicht möglich sich gegenseitig einzuladen oder sich Gutscheine ausbezahlen zu lassen.
  • Pro Tag und Buch kann nur ein Gutschein je Restaurant eingelöst werden.   

Der Gutschein gilt nicht

  • an allen gesetzlichen Feiertagen, Muttertag und Valentinstag
  • bei besonderen Veranstaltungen wie z. B.
    Hochzeits-, Vereins-, Tauf-, Kommunions- oder Betriebsfeiern,
  • ausser Haus,
  • auf Kegelbahnen,
  • in Kombination mit anderen Rabatten,
  • bei Sonderkarten, Menues und Buffets.

 

Ausnahmen von diesen Regeln entnehmen Sie bitte den jeweiligen Gutscheinen.

Der Gastronom hat in Herzlich eingeladen Gutscheine geschaltet und macht Ihnen das Angebotdiese zu den genannten Bedingungen einzulösen.  Die Haftung für die Einlösung, wie  auch für Schadenersatzansprüche liegt ausschließlich bei ihm. Besonders bei Inhaberwechsel oder Schließung des Lokals kann es vorkommen, daß die Gutscheine nicht mehr eingelöst werden. Für alle in diesem Buch erwähnten Internetseiten und deren Links sind deren Betreiber verantwortlich. Eine Haftung des Herausgebers ist ausgeschlossen.

Für den Inhalt der Inserate ist ausschließlich der Inserent verantwortlich. Der Herausgeber haftet nicht für Druckfehler und Irrtümer.

Einen schönen Abend und Guten Appetit!